Der Kampf um die Geschlechtsidentität (§ 45b PStG)
Auf das Personenstandsgesetz (PStG) können sich nicht alle Menschen berufen, die ihren Geschlechtseintrag ändern wollen. Dies stellte der BGH in einem Beschluss vom 22. April klar.
Auf das Personenstandsgesetz (PStG) können sich nicht alle Menschen berufen, die ihren Geschlechtseintrag ändern wollen. Dies stellte der BGH in einem Beschluss vom 22. April klar.