Re-Transition: Das Recht auf Korrektur

Das Selbstbestimmungsgesetz, welches das Transsexuellengesetz ablösen soll, das die Transition regelt, soll in der zweiten Jahreshälfte in Kraft treten. Und nein, medizinische Neuregelungen werden dort NICHT definiert. Dem Fortschritt im Gesetzestext stehen aber nicht nur die geschützten Räumlichkeiten der menstruierenden Frauen im Weg (neuer Begriff in der Genderwelt), neuerdings auch die Möglichkeit der Transition wegen den vielen Re-Transitionen. Was ist passiert?

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