Was lange währt und manchmal wird es dann auch gut. Im Briefkasten, im echten vor der Haustüre, lag ein Schreiben aus Berlin – die Antwort auf meinen offenen Brief.
Auf das Personenstandsgesetz (PStG) können sich nicht alle Menschen berufen, die ihren Geschlechtseintrag ändern wollen. Dies stellte der BGH in einem Beschluss vom 22. April klar.