Die Woche beginnt nicht gut für Trans*Menschen die eine Personenstands- und Namensänderung nach § 45b PStG machen wollen. Die ersten Rückabwicklungen sind im Gange.
Auf das Personenstandsgesetz (PStG) können sich nicht alle Menschen berufen, die ihren Geschlechtseintrag ändern wollen. Dies stellte der BGH in einem Beschluss vom 22. April klar.