Am 15. Januar gab es von der Mitteldeutschen Zeitung eine Schlagzeile, die von den Gegnern des Selbstbestimmungsgesetz liebend gerne aufgegriffen und weiter verbreitet wurde, nicht ohne inhaltliche Ausschmückung.

Der bekannte Neonazi aus Sachsen wurde am 2. August unter anderem wegen Volksverhetzung und übler Nachrede zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Das Landgericht bestätigte ein Urteil des Amtsgerichts der Saalestadt. Dagegen wurde auch von der Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt, weshalb das Oberlandesgericht sich nun mit diesem Fall befassen muss. Die Strafe gegen Liebich ist somit weiterhin nicht rechtskräftig und es gilt bis zur rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Vorweg: Es ist keine missbräuchliche Geschlechtsangleichung, wie von der taz formuliert (auf der Webseite inzwischgen korrigiert (20.01.). Es ist ein Verwaltungsakt namens „Personenstands- und Namensänderung“. Und auch für einen Neonazi, der das SBGG nach meinem Verständnis missbraucht, gilt das Offenbarungsverbot. Was man für Tessa Ganserer von der AfD in Person von Herzogin von Oldenburg im Bundestag fordert, gilt auch für einen bekannten Neonazi. Ob einem das jetzt schmeckt oder nicht. Es zeigt aber auch, wie wenig das Gesetz inhaltlich von den Medien, Teilen der queeren Community (die es so nicht gibt) verstanden wird. Und das kann ihnen richtig auf die Füße fallen und für sie teuer werden.
Natürlich war dieser Vorgang seit der Toiletten- und Sauna-Diskussion abzusehen, denn große Teile der SBGG-Befürworter:innen waren und sind nicht bereit, sich der eigentlichen Problematik anzunehmen, gar für eine inhaltliche Diskussion zugänglich. Was ist nun mit einer geschützten Örtlichkeit für Bio- bzw. Cis-Frauen? Mit transphoben und diskriminierenden Vorwürfen wurde/wird jeder inhaltliche Ansatz einer Diskussion abgewürgt. Die Folgen nicht abzusehen und die sind jetzt der Preis, den viele Trans* (MzF/FzM nach ICD10), bezahlen müssen. Es gibt Kräfte in diesem Land, die da nicht locker lassen.
Das Problem wird immer wieder auftauchen – ob im kleinen oder im großen. Auch im Wahlkampf.
Mit der scheinbar einfach zu beantwortenden Frage „Was ist eine Frau?“ macht eine transfeindliche Kampagne Stimmung zur Bundestagswahl. Vorbild sind die USA, wo diese Frage ein Kampfbegriff der Rechten ist.
Unsere Gesellschaft ist noch lange nicht bereit für die geschlechtliche Vielfalt. Wer Wert auf eine CSD-Regenbogenfahne am Rathaus legt, sich über noch mehr Fahnen am Internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie bzw. -feindlichkeit freut, kann sich ja dafür einsetzen. Mit dieser Art Pinkwashing geht aber noch lange nicht die gesellschaftliche Akzeptanz für Trans* einher. Und so lange Transfrauen sich wegen ihres „Auftritts“ in der Öffentlichkeit einen Kopf machen müssen, wenn sie z. B. die Lounge des ANDERSraum besuchen wollen, solange gibt es noch viel zu tun, sehr viel zu tun. Das wird durch Marla-Svenja Liebich nicht weniger, gar besser. Das Gegenteil ist der Fall.
Zum Schluss noch der Hinweis: Marla-Svenja Liebich ist weiter für ihr Handeln in ihrer Vergangenheit verantwortlich, darüber hinaus können die Grundrechte von Straftäter:innen eingeschränkt werden. Es gibt daher keine freie Gefängnis- und Zimmerwahl. Es wird im Einzelfall entschieden.
Beitragsbild: Illustration Anika F. / mit Material aus X von der AfD Bayern